15:00 - 17:30 Uhr
Ort: Online-Seminar |
99,00 € *
2.5 Zeitstunden gemäß §15 FAO
A. Allgemeine Grundsätze
I. Verhalten des Arbeitnehmers als Grund der Kündigung – Abgrenzung zur personenbedingten Kündigung; kein Sanktionscharakter der verhaltensbedingten Kündigung, sondern Prognoseprinzip
II. Stufenverhältnis zwischen der außerordentlicher und der ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung
B. Die ordentliche verhaltensbedingte Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG
Einzelheiten zu der 3-Stufen-Prüfung einer verhaltensbedingten Kündigung
1. Stufe: Verhalten des Arbeitnehmer an sich geeignet, einen verhaltensbedingten Grund i.S.d. § 1 Abs. 2 KSchG darzustellen - Verzicht auf das Kündigungsrecht durch Ausspruch einer Abmahnung?
2. Stufe: Verhältnismäßigkeit der Kündigung, insb. Erforderlichkeit einer Abmahnung und deren Grundsätze.
3. Stufe: Umfassende Interessenabwägung – berücksichtigungsfähige Umstände
C. Die außerordentliche Kündigung - Wirksamkeitsprüfung in 2. Stufen:
1. Stufe: Prüfung, ob der Sachverhalt ohne seine besonderen Umstände „an sich“ als wichtiger Grund geeignet ist – Wahrung der Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB
2. Stufe: Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Einzelfallumstände selbst bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zumutbar
D. Beispiele aus der Rechtsprechung zu den einzelnen Problemen und den verhaltensbedingten Kündigungsgründen
Seminargebühr: EUR 99,00 zzgl. 19% MwSt.
inkl. Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung
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