Professor Dr. Hartmut Schneider ist Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof. Er leitet die Leipziger Dienststelle des Generalbundesanwalts.
Professor Schneider stammt aus Berlin und war dort als Staatsanwalt in der Kap-Abteilung und in der Politischen Abteilung tätig. Seit 1997 gehört er der Bundesanwaltschaft an. Er bearbeitet seit 20 Jahren Revisionen aus dem Zuständigkeitsbereich des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs.
Herr Dr. Schneider ist Honorarprofessor an der Freien Universität Berlin. Zudem ist er seit mehr als 20 Jahren Schriftleiter der "Neuen Zeitschrift für Strafrecht" (NStZ). Im Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch kommentiert er die Tötungsdelikte. Für den Karlsruher Kommentar zum Strafgesetzbuch hat er die §§ 199-212 und 238-243 bearbeitet. Zudem ist er Autor zahlreicher Aufsätze und Praxiskommentare zum Strafrecht und Strafprozessrecht. Eines seiner bevorzugten Fachgebiete ist das strafprozessuale Beweisantragsrecht.
In der Erwachsenenbildung ist Professor Schneider seit vielen Jahren tätig. Er ist Referent der Deutschen Richterakademie und hat an zahlreichen Fachanwaltskursen sowie Fortbildungsveranstaltungen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mitgewirkt